Krankenkassenzuschuss

Anerkennung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP)

Das Thema Gesundheit nimmt an Bedeutung immer mehr zu in unserer Gesellschaft. Daher wächst auch der Markt an Kursen zur Gesundheitsförderung, Entspannung und Stressbewältigung. 

 

Da wird es schnell unübersichtlich und schwierig die Qualität der vielen Angebote zu beurteilen. 

 

Die Krankenkassen mit ihrem gesetzlichen Auftrag der Gesundheitsförderung haben sich in der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zusammen getan und im Leitfaden Prävention einheitliche Standards für die Qualität gesundheitsbezogener Präventionsangebote formuliert.

 

Anbieter müssen hohe fachliche, ausbildungsbezogene und berufliche Kriterien erfüllen, sowie ein streng an den Leitlinien orientiertes Curriculum einreichen, um ihre Kurse von der ZPP anerkannt zu bekommen. Die ZPP prüft jeden Anbieter und Kurs als Einzelfall.

 

Der Vorteil für Sie: Mit der Anerkennung durch die ZPP können Sie sich einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Außerdem können Sie sich auf ein geprüftes Maß an Qualität der Maßnahme verlassen.

Welche meiner Kurse sind anerkannt?

Nicht jeder Kurs kann anerkannt werden, da sowohl inhaltliche als auch formale Kriterien die Anerkennung z.T. erheblich einschränken. So gibt es eine Höchst-Stundenzahl, sowie viele weitere Vorgaben, z.B. dass grundsätzlich keine Jahres-, oder fortlaufenden Kurse bezuschusst werden.

 

Folgende meiner Kurse sind von der ZPP als Präventionkurse für Entspannung und Stressbewältigung zertifiziert und werden i.d.R. von den Krankenkassen bezuschusst: 

 

Wie hoch ist der Zuschuss?

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Höhe des Zuschusses! 

Dieser liegt meist bei bis zu 80% der Kurskosten und einem Höchstbetrag von ca. 75-80 EUR. Manche Krankenkassen gewähren aber auch einen höheren Zuschuss oder bezahlen die Kurskosten vollständig.

Geben Sie meinen Namen und die Kursnummer auf dem Zertifikat an, so dass Ihre Krankenkasse den Kurs in ihrer Datenbank finden kann. 

Wie funktioniert die Kostenerstattung?

Die Krankenkassen bezuschussen nur dann die Kosten des Kurses, wenn Sie mind. zu 80% der Zeit am Kurs teilgenommen haben.  Bei einem Kurs mit 8 Terminen sind dies (aufgerundet) mind. 7 Termine.

So ist der Ablauf:

  1. Sie nehmen am Kurs teil.
  2. Ich bescheinige Ihnen am Ende des Kurses Ihre Teilnahme.
  3. Sie reichen die von mir ausgestellte Teilnahmebescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein.
  4. Die Krankenkasse überweist Ihnen dann den Kostenzuschuss.

Tipp: Vergewissern Sie sich im Vorfeld des Kurses, ob Ihre Krankenkasse den Kurs bezuschussen wird.

Gibt es auch einen Zuschuss durch den Arbeitgeber?

Arbeitgeberleistungen zu Prävention und Gesundheitsförderung

Ja, Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands sowie zur betrieblichen Gesundheitsförderung geben. Arbeitnehmer müssen diese Zuschüsse nicht versteuern, soweit sie 500 Euro jährlich nicht übersteigen. Die Leistungen müssen den im Leitfaden Prävention genannten Qualitätsanforderungen genügen.

 

Arbeitgeberfinanzierte Leistungen dürfen laut dieser Richtlinien (anders als Krankenkassen) auf die zeitliche Befristung von Maßnahmen  bzw. Kursen verzichten. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber evtl. auch ein fortlaufendes Kursangebot bezuschusst. >> mehr Informationen des GKV-Spitzenverbandes

 

Tipp: Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob er Ihr gesundheitliches Engagement unterstützt!